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Montag, 9. Juli 2018

Grünliberale ergreifen Referendum gegen das neue Wassergesetz

Weniger Naturschutz, weniger Zugang zu den Gewässern, weniger Hochwasserschutz, mehr Partikularinteressen, mehr Staat und Bürokratie – das sind die grossen Kritikpunkte der glp am neuen Wassergesetz und Grund genug, das Behördenreferendum zu ergreifen.

Die Vorlage zum Wassergesetz wurde aus Sicht der Grünliberalen durch den Kantonsrat massiv verschlechtert. Auch ein Grund dafür ist die politische Konstellation mit einem dominanten rechtsbürgerlichen Block. Mit der Arroganz der Macht hat dieser Block das Wassergesetz nach seinem Gusto geprägt, permanent die Partikularinteressen Einzelner bevorzugt und trotzdem in einer ungewöhnlichen Aktion in letzter Minute noch die eigenen Änderungen korrigiert. Dass in der heutigen NZZ von neuen, nicht gesetzteskonformen Korrekturen fabuliert wird, ist ein weiteres Zeichen dafür, dass sich der rechte Block total verrannt hat und bei den nächsten Wahlen Korrekturen fällig sind.

 

Inhaltlich kritisieren die Grünliberalen zwei Themenkreise am neuen Wassergesetz: Erstens erfolgt ein starker Aufbau der Bürokratie und des Staatsapparates, der von der rechten Ratsseite entgegen ihrem gerne postulierten Credo eingeführt wurde. Dazu gehört eine übermässige Einflussnahme des Kantonsrates in die Regierungsgeschäfte, wie eine neu eingeführte Wasserstrategie oder die Genehmigungspflicht der Wasserverordnung. Weiter fordert die Rechte eine neue, staatliche Beratungsstelle, sie wirft bestehende, überkantonal gebräuchliche Regelungen zur Gebührenerhebung über den Haufen und weist den Behörden eine neue Informationspflicht gegenüber Privaten zu.

 

Zweitens verlangt das Gesetz eine einseitige Bevorzugung von Partikularinteressen Einzelner gegenüber den Interessen des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes und der Öffentlichkeit. Die Forderungen der Ratsrechten gehen sogar soweit, dass SVP-Regierungsrat Markus Kägi in der Debatte vergeblich davor warnte, dass diese Vorlage Bundesrecht verletzt. Den Grünliberalen ist wichtig, dass das Gesetz bei Konflikten eine offene Interessenabwägung zulässt und nicht schon ohne Kenntnis des Einzelfalles Entscheide vorgespurt werden.

 

Das neue Wassergesetz ist für die Grünliberalen also aus einer Vielzahl von Gründen unverdaulich geworden. Aus diesem Grund wird die glp in der heutigen Kantonsratssitzung das Wassergesetz ablehnen und ein Behördenreferendum anstreben.