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Donnerstag, 15. April 2021

«Nicht an jedem Standort muss die gleiche Infrastruktur zur Verfügung stehen»

Nach dem missglückten Vorentwurf überarbeitete die Gesundheitsdirektion das Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG). Die Spitalplanung 2023 erhält mit dem revidierten SPFG die erforderliche Rechtsgrundlage. Die Stossrichtung stimmt für die Grünliberalen, dennoch gibt es punktuell Verbesserungspotenzial. Insbesondere müsste die Kooperation unter den Spitälern nicht untersagt, sondern gefördert werden.

Im revidierten SPFG sehen die Grünliberalen eine gute Grundlage. Die glp kritisiert jedoch das vorgesehene Kooperationsverbot. Leistungsaufträge sollten künftig in Kooperationen mit Partnerspitälern erbracht werden können. So würden Doppelspurigkeiten verhindert, Synergien genutzt und Kosten gesenkt. Claudia Hollenstein: «Nicht an jedem Spitalstandort muss die gleiche Infrastruktur und das entsprechende Personal zur Verfügung stehen.»

 

Die Grünliberalen fordern eine Fokussierung der seltenen, spezialisierten Medizin in den Zentren und eine Verlagerung der Grundversorgung zu den Regionalspitälern. «Gerade Regionalspitäler könnten Behandlungen in Kooperation anbieten», sagt Claudia Hollenstein und ergänzt: «So könnte beispielsweise ein komplexer Eingriff in einem dafür spezialisierten Partnerspital durchgeführt werden und die Nachsorge im Regionalspital wohnortnah erfolgen. So sieht die Medizin der Zukunft aus, auf qualitativ hohem Niveau, bei vertretbaren Kosten.»

 

Die Politik soll die notwendigen Rahmenbedingungen setzen, wenn immer möglich mit Anreizen. Fraktionspräsident Michael Zeugin: «Bei der vorliegenden Gesetzesrevision zeigen sich die Früchte der Grünliberalen Gesundheitspolitik: Ein auf den Patienten ausgerichtetes Gesundheitswesen, das dank klar geregeltem Wettbewerb die Gesundheit ins Zentrum setzt.»