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Donnerstag, 11. Juni 2020

Ein Gesetzesentwurf mit Hand und Fuss

«Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich hat ein ausgewogenes Bürgerrechtsgesetz vorgestellt. Vor allem die Möglichkeit der einfacheren Einbürgerung für unter 25-Jährige begrüssen wir», kommentiert Michael Zeugin, der Fraktionspräsident der glp-Fraktion im Kantonsrat den von Jacqueline Fehr vorgestellten Gesetzesentwurf.

Einbürgerungen integrierter, niedergelassener Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten fördern die Inklusion in die Schweizer Gesellschaft. Die glp begrüsst am vorgestellten Gesetzesentwurf deshalb speziell, dass der Regierungsrat für anständige unter 25-jährige Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und wirtschaftlich unabhängig sind, die Mindestaufenthaltsdauer auf zwei Jahre im Kanton anstatt der Gemeinde festgelegt hat. Damit wird der Realität Rechnung getragen, dass junge Erwachsene oft mobil sein müssen. «Lernende, Studierende und jene, die mit den Eltern mitziehen, werden damit nicht benachteiligt und können sich einfacher einbürgern lassen, wenn sie sich als Schweizer fühlen», sagt Michael Zeugin.

 

Dass für Personen unter 20 Jahren die Einbürgerungsgebühren erlassen und für Personen unter 25 Jahren die Gebühren halbiert werden, trägt dem Umstand Rechnung, dass Jugendliche und junge Erwachsene über weniger finanzielle Mittel verfügen. Viviane Kägi, Co-Präsidentin der jglp des Kantons Zürich begrüsst diese Vergünstigungen: "Wer sich bereits in jungen Jahren am politischen Prozess beteiligen kann, nimmt viel eher an Wahlen und Abstimmungen teil. Inklusion ist ein zentraler Bestandteil einer liberalen Gesellschaft. Deshalb begrüssen wir dieses abgestufte Vorgehen sehr."

 

Die Harmonisierung der Einbürgerungskriterien auf den Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde wird von der glp begrüsst. Denn damit wird das System vereinfacht und für mehr Rechtssicherheit gesorgt.