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Donnerstag, 7. Februar 2019

Prämienverbilligungen: Mehr für Familien, ohne Mehraufwand für den Kanton

Die Grünliberalen setzen sich bei der aktuellen Gesetzesrevision im Kanton dafür ein, dass Familien und Alleinerziehende mehr Prämienverbilligung erhalten und der Kanton vorläufig keine Mehrkosten hat. Die steigenden Krankenkassenprämien können langfristig nicht mit der Prämienverbilligung kompensiert werden, sondern müssen mit Massnahmen an der Ursache angegangen werden.

30% der Bevölkerung im Kanton werden mit Prämienverbilligungen (PV) finanziell unterstützt, um die finanzielle Belastung durch die Krankenkassenprämien abzumildern. Aktuell wird das Gesetz im Kantonsrat überarbeitet.


Unbestrittenermassen sollen in Zukunft vermögende Personen keine Prämienverbilligung mehr erhalten. Heute ist dies der Fall, weil aufgrund von Steuerabzügen (z.B. bei Eigenheim-Renovationen) und einem dadurch tiefen steuerbaren Einkommen ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, trotz einem ansehnlichen Brutto-Einkommen. Auch junge Erwachsene in Ausbildung, die von vermögenden Eltern finanziell unterstützt werden, sollen in Zukunft keine Prämienverbilligung mehr erhalten. Mit diesen Korrekturen im Gesetz werden finanzielle Mittel frei. Die Grünliberalen setzen sich dafür ein, dass damit Familien und Alleinerziehende in Zukunft mehr Prämienverbilligung erhalten sollen als heute. Alle anderen heutigen Anspruchsberechtigten sollen mit der Gesetzesrevision in Zukunft nicht weniger erhalten als heute. Das ist den Grünliberalen wichtig, weil in den letzten 15 Jahren die Krankenkassenprämien stark gestiegen sind.
Gleichzeitig wurden die verfügbaren Mittel für Prämienverbilligung immer stärker für Prämienübernahmen von Sozialhilfebezügern verwendet. PV-Anspruchsberechtigte mussten also den Gurt in den letzten Jahren kontinuierlich enger schnallen und wären doppelt bestraft, wenn sie mit der Gesetzesrevision nochmals weniger Prämienverbilligung erhalten würden, wie dies die Regierung vorgeschlagen hat. Die Grünliberalen sind folglich auch mit dem Modell zur Verteilung der PV aus den Kommissionsberatungen zufrieden, wonach weiterhin 30% der Bevölkerung PV erhalten sollen.


Mit diesen Korrekturen wollen die Grünliberalen den Kantonsbeitrag vorläufig bei 80% belassen. Damit können die dringend notwendigen Korrekturen des Gesetzes ins Trockene gebracht werden, ohne das Gesetz unnötig zu überladen.
Die Diskussion über die Höhe des Kantonsbeitrages wird nicht verschwinden und daher werden die Grünliberalen die Situation sorgfältig beobachten. Die Umsetzung des Gutachtens von Professor Thomas Gächter werden die Grünliberalen im Gesetz unterstützen: Der Kantonsbeitrag soll automatisch zunehmen, sollte er nicht ausreichen für die Übernahme von Verlustscheinen und Prämien von Sozialhilfebezügern. Dann muss der Kanton den Kantonsbeitrag erhöhen, damit der ganze Bundesbeitrag für die Prämienverbilligung im engen Sinn zur Verfügung steht.


Letztendlich ist aber wichtig festzuhalten, dass die Ursache für das Problem – die steigenden Krankenkassenprämien – anderswo gelöst werden muss. Die aktuelle Spitalliste hat zu einer Spitalbetten-Überkapazität von 25% geführt und hier besteht grosser Handlungsbedarf. Im Weiteren ist der eingeschlagene Weg “ambulant vor stationär” zu forcieren, denn dadurch werden die Kosten bei gleichbleibender Qualität gesenkt, und die Patienten sind schneller wieder in ihrem gewohnten Umfeld und genesen rascher. Die Grünliberalen setzen sich mit eigenen Vorstössen für die Minimierung von unnötigen (und für Patienten ungesunde) Operationen und unnötige Kosten ein und engagieren sich auch in Zukunft für Verbesserungen in diesem Bereich.

 

Für Rückfragen Daniel Häuptli, Kantonsrat, Tel. 079 797 76 05