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Dienstag, 14. Februar 2017

SIL 2 widerspricht Planungssicherheit in der Flughafenregion

Nicht nur der Flughafen, sondern auch die Flughafenregion braucht Planungssicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten. Durch neue An- und Abflugrouten im SIL 2 müssen gewisse Gebiete mit neuen Lärmbelastungen rechnen. Dies stimmt nicht mit der im Richtplan festgelegten Abgrenzungslinie überein. Die glp fordert den Regierungsrat auf, sich gegen diese Erweiterungen zu wehren.

Mit der Verabschiedung des SIL-Objektblattes im September 2015 hat der Bundesrat das sog. «Gebiet mit Lärmauswirkung» rund um den Flughafen Zürich festgelegt. Gleichzeitig genehmigte er den Zürcher Richtplan mit der Abgrenzungslinie AGL. Diese definiert die Gebiete mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der Lärmbelastung. Ausserhalb der AGL bestehen hingegen keine Einschränkungen.

Nun sollen mit dem neuen SIL 2 andere An- und Abflugrouten ermöglicht werden, die dazu führen, dass Gebiete, die bisher ausserhalb der AGL lagen, mit neuen Lärmbelastungen rechnen müssen. Die Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen in Wohn- und Arbeitsplätze in der erweiterten Flughafenregion wird damit verletzt.

Wir fordern den Regierungsrat auf, sich vehement gegen eine Erweiterung des sog. «Gebietes mit Lärmauswirkung» im SIL zu wehren, also keine Ausdehnung der AGL zuzulassen. Die Flughafenpolitik darf sich nicht an der Nachfrage orientieren, sondern muss die Rahmenbedingungen für den Flughafen zum Schutz der Bevölkerung richtig setzten.

Im Übrigen begrüssen die Grünliberalen weite Teil der Stellungnahme der Regierung, insbesondere den klaren Fokus auf der Einhaltung der Nachtflugsperre sowie die Forderung nach einem Verzicht auf Südstarts bei Nebel und deren Ablehnung zum Zweck der Kapazitätssteigerung.