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Montag, 14. Januar 2019

Simon Schlauri berichtet aus dem Kantonsrat

Heute im Rat: Genehmigung der Immobilienverordnungen von Kanton und Universität Zürich, Objektkredit für Zeughäuser bei der Kaserne

Immobilienverordnungen

 

Die Regierung legte dem Kantonsrat zwei totalrevidierte Verordnungen zum Immobilienmanagement durch den Kanton (ImV) bzw. die Universität (ImV UZH) vor. Der Rat genehmigte beide Verordnungen oppositionslos (bis auf einen BDP-Vertreter, der die erstere ablehnte, weil er offenbar das Rampenlicht der Medien sucht).

 

Mit der ImV soll neu primär das sogenannte «Mietermodell» gelten, wie dies bereits 2015 gesetzlich festgelegt worden war. Die bis heute dezentral von den Direktionen bewirtschafteten Immobilienportfolios und Anlagenbuchhaltungen werden zusammengeführt. Die Baudirektion ist neu zentral zuständig für die kantonalen Immobilien und steuert die Investitionen. Sie überlässt die Immobilien den Direktionen und öffentlich-rechtlichen Anstalten zur entgeltlichen Nutzung. Der Betrieb der Immobilien erfolgt aber weiterhin mehrheitlich dezentral durch die bestehenden Betreiberorganisationen.

 

Die Immobilienverordnung der Universität wurde im Gleichschritt zur kantonalen ImV revidiert. Diese folgt jedoch weiterhin dem Delegationsmodell, sodass die Universität ihre Immobilien weiterhin selber bewirtschaften kann.

 

Objektkredit für Zeughäuser bei der Kaserne

 

Für erheblich mehr Diskussionen sorgte die Vorlage für den Objektkredit, der den Umgang mit den beiden auf dem Kasernenareal stehenden Zeughäuser regelt. Die Regierung beantragte eine Überlassung der Gebäude im Baurecht durch den Kanton an die Stadt, bei der der Kanton zudem einen Teil der Kosten für die dringend nötige Sanierung tragen sollte. Die Sanierung wird, insbesondere wegen der denkmalpflegerischen Aspekte, rund 60 Millionen kosten, von denen Stadt und Kanton je 30 Millionen bezahlen sollten. Ein entsprechender Vertrag zwischen Stadt und Kanton ist ausgehandelt. Es ging im Wesentlichen darum, diesen zu genehmigen.

 

Die Mehrheit der Kommission (KPB) beantragte demgegenüber die Rückweisung der Vorlage. Sie will eine kostenneutrale Vorlage, die insbesondere der die Stadt Zürich zur Zahlung der vollen Sanierungskosten verpflichtet. In der lebhaften Debatte wurde insbesondere FDP-Regierungsratskandidat Vogel angegriffen, der noch vor zwei Jahren im Kontext der Kaserne nach einer zuverlässigen Partnerschaft gerufen hatte und sich jetzt gegen die Sanierung stellt.

 

Cyrill von Planta (glp) begründete die befürwortende Position der glp damit, dass es sich um einen guten, fairen und realistischen Kompromiss handle. Die glp habe zwar eine Übertragung der beiden Zeughäuser an die Stadt gefordert, nachdem dies nicht aber möglich gewesen sei, solle die Stadt nun trotzdem eine Chance erhalten, das Projekt voranzutreiben. Die Altbürgerlichen von der FDP und SVP würden vergessen, dass die Stadt von dem Projekt profitiere. Projekte wie die beiden Zeughäuser seien für die Ausstrahlung der Stadt entscheidend. Eine Ablehnung führe wohl im Wesentlichen zu einer Verzögerung des Vertrags um zwei Jahre, weil die Altbürgerlichen die Wahlen ohnehin verlieren würden.

 

Regierungsrat Kägi (SVP) fand zudem, eine Rückweisung führe ohnehin nur dazu, dass der Kanton die Gebäude am Ende auf eigene Kosten selber renovieren müsse. In den letzten Jahrzehnten habe man x Studien gemacht für Nutzungen, nichts sei passiert. Jetzt habe man einen guten Deal. Es sei Zeit für eine sachliche Entscheidung.

 

Der Rat lehnte die Rückweisung knapp ab, allerdings scheiterte das Geschäft am Ende an der Ausgabenbremse.