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Montag, 12. Juni 2017

Sonja Gehrig aus dem Kantonsrat

Themen im Rat: Gesetz über die Psychiatrische Uniklinik, GLP gegen eine Finanzierung des „Health of population project HOPP Zurich“ aus dem Lotteriefonds

Der heutige Morgen steht ganz im Zeichen der Gesundheit. Die Debatte drehte sich um die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich sowie um einen Lotteriefondsbeitrag zugunsten eines universitären Forschungsprojekts.

 

Gesetz über die Psychiatrische Uniklinik (Danny Häuptli)

Nachdem wir schon die Verselbständigung des Universitätsspitals Zürich (USZ), des Kantonsspitals Winterthur (KSW) und der Integrierten Psychiatrie Winterthur (IPW) ausführlich behandelt haben, kommt nun die Psychiatrische Universitätsklinik (PUK) an die Reihe (Achtung: Verselbständigung heisst nicht Privatisierung). Inzwischen hat aber das Volk die von uns mitgetragenen Verselbständigungsvorlagen zum KSW und IPW an der Urne abgelehnt. Im Unterschied zu den Abstimmungsvorlagen soll die PUK – wie das USZ – nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, das Gesetz kann also gleich wie beim Universitätsspital ausgestaltet werden. D.h. wir sind zusammen mit der Ratsmehrheit der Meinung, dass die PUK gross genug ist für eine selbstständige Liegenschaftenlösung – konkret eine Baurechtslösung für selbst genutzte Liegenschaften, analog zum USZ. Auch eine Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt war weitestgehend unumstritten. Die einzige Differenz, die wir zur Ratsmehrheit hatten betraf ein untergeordnetes Thema: Der Kantonsrat wünscht eine „Genehmigung“ der Wahl des Spitalrats, die glp fand es genüge, wenn der Kantonsrat die Wahl lediglich „zur Kenntnis nimmt“.

 

GLP gegen eine Finanzierung des „Health of population project HOPP Zurich“ aus dem Lotteriefonds (Michael Zeugin)

Das „Health of population project Zurich“ hätte Gesundheitsdaten von 20‘000 Personen langfristig über ihren Lebenszyklus erfassen wollen. Für das Projekt wurden für die ersten Jahre 30.9 Mio. Fr. beantragt, davon 20 Mio. aus dem Lotteriefonds. Die Grünliberalen haben im Grundsatz durchaus Sympathie für diese Langzeitforschung. Allerdings sprechen verschiedene Gründe gegen eine Anzapfung des Lotteriefonds für dessen Finanzierung. Erstens widerspricht es der Zweckbestimmung des Lotteriefonds, weil es wegen seiner Langfristigkeit nicht als einmaliges Projekt angesehen werden kann. Zweitens ist der Lotteriefonds grundsätzlich das falsche Finanzierungsgefäss für ein Forschungsprojekt. Besser wäre den Weg über das ordentliche Budget der Regierung zu gehen und das Projekt über reguläre Forschungsgelder zu finanzieren (z.B. über das NFP74 oder das Erasmus-Projekt). Gelder im Lotteriefonds sind für uns nicht für solche Projekte gedacht – Regierungsräte haben genug Ressourcen und Einfluss, dass sie sich nicht aus dem Lotteriefonds einzelne Projekte finanzieren müssen. Zudem ist die langfristige Finanzierung nicht gesichert. Ausserdem wäre es richtig, ein solches Projekt auf nationaler Ebene und nicht nur in einem einzelnen Kanton durchzuführen. Ausser der FDP, die ihren Gesundheitsdirektor Heiniger vorbehaltlos und wider aller Argumente stützt, wurde die Finanzierung des Projekts aus dem Lotteriefonds von allen Parteien bachab geschickt.

 

Ausserdem erfolgten viele vorzeitige Rücktrittsgesuche: Auch unser Kantonsrat Hans Wiesner hat seinen Rücktritt aus dem Kantonsrat auf Ende Juli 2017 eingereicht. Seine Nachfolge aus dem Bezirk Affoltern wird Ronald Alder antreten.