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Donnerstag, 14. Dezember 2017

Gutes Wassergesetz verschlimmbessert

In der Kommissionsberatung wurde das neue Wassergesetz nur teilweise sinnvoll ergänzt und präzisiert. Aus Sicht der Grünliberalen hätte das Interesse der Allgemeinheit höher gewichtet werden müssen.

Die regierungsrätliche Vorlage des neuen Wassergesetzes lieferte eine gute Grundlage, das breite Thema Wasser in einem einzigen Gesetz umfassend abzuhandeln. Die Kommission hat die Vorlage zum Teil sinnvoll ergänzt und präzisiert. Insgesamt überwiegen für die Grünliberalen aber die negativen Aspekte. Insbesondere wird das Partikularinteresse Einzelner zu stark gewichtet und verhindert somit eine ausgewogene Interessenabwägung im Einzelfall. Gerade wenn es um den Schutz der Gewässer und den freien Zugang zum Wasser geht, ist aus Sicht der glp das Interesse der Allgemeinheit höher zu gewichten.

 

Das Gesetz bietet die Grundlagen für Schutz und Revitalisierung der Gewässer. Leider weist es aber Lücken auf, wenn es um den Vollzug und insbesondere die Finanzierung geht. Die Grünliberalen hätten gerne die Sicherung der finanziellen Mittel für Gewässerrevitalisierungen im Gesetz verankert, z.B. mit Hilfe eines Fonds.

 

Weiter wehrt sich die Partei gegen eine Aufweichung der Pflicht zu Hochwasserschutzmassnahmen bei Neubauten. Zahlreiche Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass in diesem Bereich mehr getan werden muss, um zukünftige Risiken und hohe Kosten zu vermeiden.

 

Insgesamt werden die Grünliberalen das neue Wassergesetz annehmen. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, zu einem späteren Zeitpunkt und/oder auf anderem Wege Verbesserungen zu verlangen.