Medienmitteilungen, Initiativen & Vorstösse

Montag, 30. September 2019

Franziska Barmettler berichtet aus dem Kantonsrat

Heute wurde über die Finanzierung des Gesundheitswesens diskutiert. Daniel Häuptli verlangt die Einführung einer Gebühr für Bagatell-Notfälle.

5550a Jahresbericht Universitätsspital Zürich und Bericht Umsetzung Eigentümerstrategie 2018 (Katrin Cometta und Claudia Hollenstein)

 

Katrin Cometta berichtet als Präsidentin der ABG über die Kommissionsarbeit und beantragt die Genehmigung der Berichte, obwohl die Beratung zur Eigentümerstrategie noch nicht optimal abgelaufen ist. Die Regierungsrätin Natalie Rickli weist auf den wirtschaftlichen Erfolg des USZ und die geringen Subventionen für gemeinschaftliche Leistungen von CHF 22 Millionen hin. Mit Blick auf die grossen anstehenden Investitionen inkl. dem neuen Standort am Flughafen müsse die finanzielle Vorgabe zukünftig besser erfüllt werden. Claudia Hollenstein betont in ihrem Votum die hohe Fluktuation beim Personal und dessen negativen Auswirkungen. Auch betont sie, dass es noch zu wenige Anreize für die Verlagerung von ambulant zu stationär gäbe und verweist auf das von der glp eigereichte Postulat dazu. Der Rat genehmigt die Berichte einstimmig.

 

173/2017 Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (Daniel Häuptli)

 

Die stationären Spitalkosten werden von den Kantonen und den Krankenkassen gemeinsam bezahlt, dies im Gegensatz zu den ambulanten Behandlungen, die alleine durch die Kassen bezahlt werden. Dieser Umstand führt neben unterschiedlichen Tarifsystemen zu ungewollten finanziellen Fehlanreizen. «Diese Fehlanreize können mit dem Postulat an der Ursache eliminiert werden», so Mitunterzeichner Daniel Häuptli. Er fände es zudem wichtig, dass der Kanton Zürich seinen Beitrag an diese Diskussion leiste und ein positives Zeichen Richtung Bern sende. Ronald Alder weist zudem auf den ungenügenden Kostendeckungsgrads von durchschnittlich 79% und das von der glp dazu eingereichte Postulat hin. Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab, auch mit Verweis auf die im Nationalrat diskutierte EFAS-Vorlage die von den Kantonen kritisiert wird. Das Postulat wird mit 163 zu 5 Stimmen mit 1 Enthaltung überwiesen.

 

 

192/2017 Einführung einer Gebühr für das Aufsuchen einer Notfallabteilung eines Spitals (Daniel Häuptli)

Die Inanspruchnahme der Notfallstationen der Zürcher Spitäler hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dieser Anstieg ist nicht nur, jedoch immer mehr auf sogenannte Bagatell-Notfälle zurückzuführen. Um hier eine Verhaltensänderung zu erwirken schlägt die glp folgende Lösung vor: In Zukunft soll jeder eine Gebühr von CHF 50 zahlen, der eine Spitalnotfallstation aufsucht ohne vorher der Beratungsstelle des Kantons angerufen zu haben. Einweisungen mit Blaulichtfahrzeugen, Helikopter oder Ärzten sind natürlich auch von der Gebühr ausgenommen.Mitinitiant Daniel Häuptli betont, dass wir mit diesem balancierten Vorschlag die Chance haben, jetzt ein effizientes und effektives System einzuführen das auf die telefonische Triagestelle des Kantons aufbaut. Die Ansicht des Regierungsrates, dass ein solches Vorgehen nicht mit dem Bundesrecht vereinbar sei, stellt Daniel Häuptli in Frage. Die Motion wird vom Rat mit 99:64 mit 1 Enthaltung angenommen.

 

357/2017 Kostendeckende Finanzierung der Gerontopsychiatrie in Heimen

 

Mit der neuen Spitalfinanzierung 2012 fiel die Langzeitpflege in die Pflicht der Gemeinden. Das Postulat stellt die Frage, ob dieser Ansatz für psychiatrisch kranke Senioren geeignet ist und fordert ein neues Vergütungssystem mit Beteiligung des Kantons. Daniel Häuptli verlangt in einem ersten Schritt mehr Transparenz und erachtet die Forderung des Postulats als zu weitgehend bzw. systemfremd.

 

76/2018 Indikationsqualität stationärer Leistungen

 

Die Indikationsqualität definiert sich auf Grund der Angemessenheit und Notwendigkeit medizinischer Behandlungen. Die Motion will kardio-chirurgische Eingriffe nur noch an Spitälern erteilen, die die Mindestkriterien allgemein anerkannter Indikationsqualitäten erfüllen. Daniel Häuptli erachtet die geforderte Konsequenz als unzulässig: Was passiert, wenn die Indikationsqualität nicht erreicht ist? Er verweist zudem auf Alternativen um die Indikationsqualität zu erhöhen, wie z.B. das Einholen einer Zweitmeinung.