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Dienstag, 19. Dezember 2017

Gesundheitsgesetz unverzüglich verbessern

Nachdem es der Kantonsrat am Dienstagmorgen verpasste, das Gesundheitsgesetz zurückzuweisen, reichten die Grünliberalen drei Parlamentarische Initiativen ein. Mit einer öffentlichen Ausschreibung, Wahlfreiheit und geringeren Kosten für die Gemeinden wollen die Grünliberalen das neue Gesundheitsgesetz effizienter machen.

Der Kantonsrat hat am Dienstag nach einigen Pirouetten das neue Gesundheitsgesetz verabschiedet. Dies, obwohl mehrere Fraktionssprecher ihrem Missmut über das Gesetz mit dem neuen Notfalldienst Ausdruck verliehen und Nachbesserungen versprochen hatten – was die Schlussabstimmung beeinflusst hatte.

 

Die Grünliberalen hatten von Anfang an eine Rückweisung gefordert. «Es kann doch nicht sein, dass heute ein Gesetz durchgepeitscht und für dringlich erklärt wird und gleichzeitig Nachbesserungen angekündigt werden», so Fraktionspräsident Benno Scherrer.

 

Die Grünliberalen bleiben konsequent und halten an ihren ursprünglichen Forderungen fest – mit drei konkreten Parlamentarischen Initiativen machen sie Nägel mit Köpfen und wollen vermeiden, dass der Kantonsrat weiterhin mit vagen Ausreden vertröstet wird.

 

Öffentliche Ausschreibung gefordert

 

Kernanliegen ist der Vorstoss von Daniel Häuptli (Bild). Dieser fordert eine wiederkehrende öffentliche Ausschreibung der Triagestelle. Der Verzicht auf diese Ausschreibung wurde von den Grünliberalen von Anfang an als Sündenfall gebrandmarkt. Die Leistungsvereinbarung mit der kantonalen Ärztegesellschaft (AGZ) wurde ohne öffentliche Ausschreibung ausgehandelt. Damit ist völlig unklar, ob diese Vereinbarung preislich verhältnismässig ist oder nicht. Dies ist rechtlich hoch problematisch. Im Sinne der Qualität fördert der Wettbewerb im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Innovation. Private Anbieter oder auch Standes- oder staatliche Organisationen anderer Kantone hätten die Möglichkeit ihre Dienstleistungen anzubieten.

 

Wahlfreiheit statt Zwang

 

Christoph Ziegler, Gemeindepräsident von Elgg, fordert «Wahlfreiheit statt Zwang im Gesundheitsgesetz». Viele Gemeinden haben einen gut funktionierenden Notfalldienst von hoher Qualität, sie sollen nicht gezwungen werden, sich einer kantonalen Lösung anzuschliessen, die für die Einwohner keine Verbesserung bringt, die aber höhere Kosten zur Folge haben.

 

Zwei Franken pro Einwohner

 

Um die Kosten für die Gemeinden, welche sich der kantonalen Lösung anschliessen, zu senken, präsentiert Ronald Alder, Gesundheits- und Sozialvorstand von Ottenbach, einen Vorstoss, der die Kosten für die Gemeinden auf maximal zwei Franken pro Einwohner begrenzt. Dieser Betrag entspricht den Kosten, welche die meisten Gemeinden heutzutage haben mit ihren bestehenden Lösungen (z.B. dem Ärztefon).

 

Es ist den Grünliberalen ein Anliegen, diesem Gesetz das richtige Fundament zugrunde zu legen. Durch die umgehende Einreichung der Parlamentarischen Initiativen wird eine zügige Korrektur, die auch von den anderen Fraktionen gefordert wird, sichergestellt und für die Gemeinden Rechtssicherheit hergestellt.